Österreich | Wien | Tourismus | Hotels dürfen auch auf eigener Homepage günstigere Preise anbieten.
Der Ministerrat hatte am 12. Juli 2016 eine Gesetzesnovelle gegen die Bestpreisklauseln von Buchungsplattformen beschlossen. Künftig dürfen Hoteliers (wieder) ihre Preise und Konditionen selbst frei gestalten. Das bedeutet auch, dass sie auf ihren eigenen Homepages günstige Preise anbieten können als in Internet-Buchungsplattformen. „Das unterstützt den fairen Wettbewerb“, sagte Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner zur Änderung des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb sowie des Preisauszeichnungsgesetzes. Die Novelle soll im Herbst 2016 im Parlament beschlossen werden und bis Ende des Jahres in Kraft treten.
Plattformbetreiber verlangten Bestpreisgarantie und hohe Provisionen von diesen günstigsten Zimmerpreisen
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